Zöliake und Finanzen: Wie du deine finanzielle Belastung reduzieren kannst

Von Zuschüssen und Einsparmöglichkeiten

Wer kennt es nicht: die glutenfreien Lebensmittel sind einfach deutlich teurer als konventionelle, egal ob beim Essen ausser Haus oder beim normalen Einkauf. Wird die Ernährung nicht nur für ein einzelnes betroffenes Familienmitglied umgestellt, sondern für alle gemeinsam, wird die finanzielle Belastung entsprechend groß. Um die Mehrkosten zumindest etwas reduzieren zu können, haben wir für dich die verschiedenen Möglichkeiten zusammengestellt. 

 

Grad der Behinderung

Klingt für viele vielleicht erstmal erschreckend, ist aber eine einfache Möglichkeit eine Steuererleichterung zu erzielen.

Hintergrund

  • Im Sozialgesetzbuch (SGB IX) ist der Grad der Behinderung (GdB) geregelt. Hierbei ist für Zökiakie relevant, dass nicht nur „sichtbare“ , sondern auch „unsichtbare Behinderungen“ anerkannt werden. Zöliakie gilt dabei als chronische Einschränkung, da sie >6 Monate bestehen.
  • Es muss offiziell bei der zuständigen Behörde ein GdB beantragt und festgestellt werden. Bei Zöliakie ist dies in der Regel ein GdB von 20, fallabhängig auch von 30. Liegen noch weitere Behinderungen vor, wird ein Gesamt-GdB errechnet – wobei jedoch keine direkte Addition der einzelnen Einschänkungen erfolgt. Eine Zuordnung von GdB zu den Steuerfreibeträgen findest du hier. Ab einem GdB von 30 sind neben steuerlichen Vorteilen auch weitere, z.B. arbeitsrechtliche Vorteile wirksam. 

  • Über die Einkommenssteuererklärung/Lohnsteuer erfolgt ein Ausgleich, um finanzielle Nachteile abzumildern. Sind Kinder betroffen, können Eltern den Ausgleich in ihrer Steuererklärung berücksichtigen.

 

Eine Kurzfassung findest du auf der Seite des VdK sowie hier im Video:

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Beantragung des GdB und Anerkennung

Die Beantragung des GdB erfolgt sehr einfach online mit den entsprechenden Unterlagen:

  1. Arztbrief zur Diagnose der Zöliakie besorgen.
  2. In Bayern ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) für die Feststellung des GdB zuständig. Der Antrag kann hier online erfolgen. Eventuell müssen nach dem Absenden Rückfragen beantwortet werden. 
  3. Der Bescheid erfolgt dann innerhalb einiger Wochen.
  4. Der steuerliche Vorteil kann dann in der Steuererklärung beantragt werden. Hierfür die Unterlage zur Feststellung des GdB mit einreichen.

 

Erstattung und Zuschüsse für glutenfreie Lebensmittel

Leider gibt es hier erstmal ein großes pauschales NEIN. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Diäternährung bei Zöliakie vom November 2021 gilt: Nach §33 Abs. 2 Satz 3 EStG können Aufwendungen, die durch Diätverpflegung entstehen, nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden (vollständiger Beschluss hier).

Dennoch gibt es noch zwei Spezialfälle, die für Kostenerleichterungen zur glutenfreien Ernährung:

 

Diätkostenzuschuss für Empfänger von Bürgergeld

  • Der Mehrbedarf muss ärztlich attestiert werden
  • Mit dem Hauptantrag muss dann die Anlage zur Gewährung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung eingereicht werden, Antrag siehe hier.
  • Bei Zöliakie werden aktuell (Stand April 2024) 20% des Regelsatzes, also 112,60 € / Monat angerechnet, siehe Tabelle hier

 

Mehrbedarfszuschläge für Studierende

  • Studierende, die ihr Studium aus Eigenmitteln, Bafög oder Stipendien finanzieren, können einen Mehrbedarfszuschlag beantragen.
  • Bei Zöliakie kann der Mehrbedarf für eine kostenaufwendige Ernährung ohne weitere Prüfung beantragt werden.
  • Der Antrag muss beim Jobcenter eingereicht werden, es ist empfehlenswert dies gemeinsam mit dem jeweiligen Studierendenwerk zu tun. Umfassende Beschreibung des Studierendenwerks siehe hier.
  • Der gewährte Zuschuss ist jedoch stark abhängig vom detaillierten Krankheitsbild sowie den zur Verfügung stehenden Eigenmitteln.

 

Last but not least: günstig einkaufen

Klingt einfach – ist es auch. Wir empfehlen dir Angebote ausgiebig zu nutzen und auf Vorrat einzukaufen. Möglichkeiten findest zu unter anderem hier:

  • Fast jeder Supermarkt hält eine Kiste mit Produkten bereit, die kurzfristig ihr Ablaufdatum erreichen. Hier sind auch immer wieder glutenfreie Produkte mit dabei. Rabatt in der Regel 30 – 50%.
  • Gleiches gilt für den Verkauf vor Ort in Taufkirchen bei glutenfreigeniessen.
  • Angebotsaktionen von Filialhändlern, z.B. bei DM die letzten Jahre 20% im Januar auf alle Lebensmittel (inkl. glutenfrei) mit Kundenkarte.
  • Angebotsaktionen von online-shops, z.B. Marke des Monats, saisonale Angebote oder Restposten mit 15 – 20% Rabatt und häufig versandkostenfrei ab 30 – 50€. Beispiele sind foodoase, Querfood oder glutenfreigeniessen.

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